Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger – Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen
I. VERTRAGSABSCHLUSS UND ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN DES KÄUFERS
1. Der Käufer ist an seine Bestellung bis zu zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich, falls die Bestellung nicht angenommen wird.
2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Forderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer.
3. Abweichend hiervon ist eine Zustimmung des Verkäufers nicht erforderlich, wenn die berechtigten Interessen des Käufers die schützenswerten Interessen des Verkäufers überwiegen.
II. ZAHLUNG
1. Der Kaufpreis sowie Preise für vereinbarte Nebenleistungen sind bei Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Gegen Forderungen des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG
1. Liefertermine und Fristen müssen schriftlich vereinbart werden und sind verbindlich oder unverbindlich festlegbar.
2. Der Käufer kann den Verkäufer zur Lieferung auffordern, wenn eine unverbindliche Lieferfrist um mehr als zehn Tage überschritten wird. Der Verkäufer gerät dann in Verzug. Bei Verzögerungsschäden haftet der Verkäufer bei leichter Fahrlässigkeit maximal bis zu 5 % des Kaufpreises.
3. Für einen verbindlichen Liefertermin tritt der Lieferverzug automatisch bei Überschreitung ein, und die Rechte des Käufers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse beim Verkäufer oder dessen Lieferanten, die den Verkäufer unverschuldet daran hindern, rechtzeitig zu liefern, führen zur angemessenen Verlängerung der Fristen. Übersteigen solche Verzögerungen vier Monate, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
IV. ABNAHME, NICHTABNAHME UND SCHADENSERSATZ
1. Abnahmepflicht
Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von acht Kalendertagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übergabeort abzunehmen und den fälligen Kaufpreis sowie die vereinbarten Nebenleistungen vollständig zu bezahlen, soweit im Kaufvertrag keine abweichende Frist vereinbart wurde.
2. Abnahme- und Zahlungsverzug
Nimmt der Käufer das ordnungsgemäß bereitgestellte Fahrzeug nicht fristgerecht ab oder leistet er den fälligen Kaufpreis nicht, kann der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Nachfrist zur Abnahme und Zahlung setzen und nach deren erfolglosem Ablauf von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Einer Nachfrist bedarf es nicht, soweit der Käufer die Abnahme oder Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften aus einem anderen Grund entbehrlich ist.
Während des Abnahme- oder Zahlungsverzugs kann der Verkäufer Ersatz der hierdurch verursachten erforderlichen und angemessenen Mehraufwendungen verlangen. Hierzu können insbesondere nachgewiesene Stand-, Verwahrungs-, Versicherungs-, Finanzierungs-, Zulassungs- und Fremdkosten gehören.
3. Rechte des Verkäufers
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Verkäufer nach seiner Wahl weiterhin Erfüllung des Kaufvertrags verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, entfällt der Anspruch auf die ursprünglich geschuldete Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Eine doppelte Inanspruchnahme des Käufers ist ausgeschlossen.
4. Pauschalierter Schadensersatz
Verlangt der Verkäufer wegen der vom Käufer zu vertretenden Nichtabnahme, Nichtzahlung oder unberechtigten endgültigen Erfüllungsverweigerung Schadensersatz statt der Leistung, beträgt der pauschalierte Schadensersatz 10 % des vereinbarten Bruttokaufpreises.
Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Käufer bleibt die Geltendmachung des Nachweises eines fehlenden oder wesentlich geringeren Schadens ausdrücklich auch dann gestattet, wenn das Fahrzeug bereits zugelassen, außer Betrieb gesetzt, aufbereitet, gewartet oder mit Ausfuhrkennzeichen versehen wurde.
5. Tatsächlich höherer Schaden
Macht der Verkäufer anstelle der Schadenspauschale einen tatsächlich höheren Schaden geltend, können hierzu insbesondere gehören: eine nachgewiesene Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und einem beim anderweitigen Verkauf erzielten niedrigeren Nettoerlös; eine nachgewiesene Wertminderung infolge einer auf Wunsch des Käufers vorgenommenen Zulassung, Ausfuhrzulassung oder zusätzlichen Halter- beziehungsweise Registereintragung; nicht anderweitig verwertbare, auf Wunsch des Käufers ausgeführte Sonderausstattungen, Umbauten, Wartungs-, Reparatur- oder Aufbereitungsleistungen; Zulassungs-, Kennzeichen-, Versicherungs-, Steuer-, Zoll-, Transport-, Gutachter-, Finanzierungs-, Stand- und sonstige erforderliche Fremdkosten sowie weitere nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähige Schäden.
Ersparte Aufwendungen, die Verwertung bereits erbrachter Leistungen und der bei einem anderweitigen Verkauf erzielte Erlös sind anzurechnen. Die Schadenspauschale nach Ziffer 4 wird nicht zusätzlich zu einem vollständig konkret berechneten Schaden verlangt.
6. Weiterverkauf des Fahrzeugs
Nach wirksamer Beendigung des Kaufvertrags oder nach wirksamer Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung ist der Verkäufer berechtigt, anderweitig über das Fahrzeug zu verfügen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, mit dem Weiterverkauf bis zum Abschluss einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu warten.
Der Verkäufer hat bei der Schadensberechnung die ihm zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu berücksichtigen. Ein beim Weiterverkauf erzielter Erlös ist nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften anzurechnen.
7. Anzahlung
Eine vom Käufer geleistete Anzahlung verfällt nicht automatisch. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, gegen den Rückzahlungsanspruch des Käufers mit fälligen Ansprüchen aus dem Kaufvertrag, insbesondere mit einem Anspruch auf pauschalierten oder konkret berechneten Schadensersatz sowie mit erstattungsfähigen Kosten, aufzurechnen.
Ein nach der Aufrechnung verbleibendes Guthaben des Käufers wird zurückgezahlt. Übersteigen die Ansprüche des Verkäufers die geleistete Anzahlung, bleibt die Geltendmachung des Differenzbetrags vorbehalten.
8. Gesetzlicher Widerruf und sonstige gesetzliche Rechte
Dieser Abschnitt findet keine Anwendung, soweit ein Verbraucher den Kaufvertrag wirksam aufgrund eines zwingenden gesetzlichen Widerrufsrechts widerruft. In diesem Fall bestimmen sich Wertersatz, Kostentragung und Rückabwicklung ausschließlich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Gesetzliche Mängel-, Anfechtungs-, Rücktritts- und sonstige zwingende Rechte des Käufers bleiben unberührt. Die bloße Bezeichnung einer Erklärung als „Widerruf“, „Rücktritt“ oder „Stornierung“ begründet jedoch kein Lösungsrecht, wenn dessen gesetzliche oder vertragliche Voraussetzungen nicht vorliegen.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Unternehmer, bleibt der Eigentumsvorbehalt für Forderungen aus laufenden Geschäften bestehen, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.
1. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer das Fahrzeug nicht veräußern oder Dritten zur Nutzung überlassen.
VI. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt werden, sofern dies im Kaufvertrag vermerkt ist.
2. Die Haftung für Mängel ist ausgeschlossen, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Unternehmer ist und das Fahrzeug im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit erwirbt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Bei Verbrauchsgüterkäufen gelten für Mängelbeseitigungen die gesetzlichen Vorschriften. Der Käufer hat das Fahrzeug am Sitz des Verkäufers zur Mängelbeseitigung bereitzustellen. Ersatzteile werden Eigentum des Verkäufers.
4. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
5. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für eine garantierte Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
VII. DIGITALE ELEMENTE UND SOFTWARE
1. Das Fahrzeug kann mit digitaler Software ausgestattet sein, wie Navigations- und Multimediasoftware, Steuerungssoftware oder Fahrerassistenzsystemen, die möglicherweise zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht auf dem neuesten Stand sind.
2. Der Verkäufer stellt keine Updates, Upgrades oder sonstige Aktualisierungen für diese Software bereit und übernimmt keine Verantwortung für die Bereitstellung zukünftiger Software-Updates durch den Fahrzeughersteller oder Drittanbieter.
3. Der Verkäufer führt keine Aktualisierungen der digitalen Software vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer durch.
4. Etwaige Fehler oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf Software, digitale Inhalte oder nachträgliche Software-/Karten-Updates zurückzuführen sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Navigationssysteme, Infotainment, Apps, Online-Dienste, Fahrerassistenzfunktionen sowie Kamera- und Sensorsysteme), stellen keine Sachmängel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften dar und begründen keine Ansprüche des Käufers.
5. Der Verkäufer übernimmt insbesondere keine Haftung für Funktionsänderungen oder -einschränkungen, die nach Softwareaktualisierungen durch den Hersteller oder Dritte auftreten können.
6. Digitale Medien, Datenbestände und Software werden – soweit vorhanden – dem Käufer lediglich „wie besehen“ überlassen; eine Funktionsgarantie oder Updatepflicht besteht nicht.
VIII. DATENSCHUTZ
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung, die dem Käufer zugänglich gemacht wird.
IX. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist dazu auch nicht verpflichtet.
X. GERICHTSSTAND
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Verkäufers.
2. Für Ansprüche gegenüber Verbrauchern gilt der Gerichtsstand ihres Wohnsitzes. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, gilt der Sitz des Verkäufers.
XI. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR AUSFUHRVERKÄUFE IN DRITTSTAATEN
1. Anwendungsbereich und Bestimmungsstaat
Diese Bestimmungen gelten, wenn der Käufer seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums hat und das Fahrzeug nach der vertraglichen Vereinbarung zum dauerhaften Verbleib in einen solchen Staat ausgeführt werden soll. Der im Kaufvertrag ausdrücklich bezeichnete Staat ist der Bestimmungsstaat.
2. Anwendbares Recht und gesetzliches Widerrufsrecht
Für den Kaufvertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Abweichend hiervon richtet sich bei einem Käufer, der Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bestimmungsstaat hat, ausschließlich nach dem Recht des Bestimmungsstaates, ob ihm aufgrund eines im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Fahrzeugkaufvertrags ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Das Recht des Bestimmungsstaates gilt insoweit auch für die Voraussetzungen, die Ausübung, die Fristen, das Erlöschen und die Rechtsfolgen eines solchen Widerrufsrechts. Die Parteien treffen insoweit ausdrücklich eine auf diesen Regelungsbereich beschränkte Rechtswahl.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, von denen nach dem jeweils anwendbaren internationalen Privatrecht nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf, bleiben unberührt. Sollte die vorstehende Teilrechtswahl im Einzelfall nicht zulässig oder nicht wirksam sein, bestimmt sich das anwendbare Recht nach den zwingenden gesetzlichen Kollisionsvorschriften.
3. Kein freiwilliges Widerrufs-, Rückgabe- oder Stornierungsrecht
Der Verkäufer räumt kein freiwilliges Widerrufs-, Rückgabe-, Umtausch-, Rücktritts- oder Stornierungsrecht ein. Besteht nach Ziffer 2 kein zwingendes gesetzliches Widerrufsrecht und liegt kein sonstiger gesetzlicher oder ausdrücklich vereinbarter Lösungsgrund vor, ist der Kaufvertrag verbindlich.
Insbesondere begründen eine Meinungsänderung, eine anderweitige Kaufentscheidung, eine nicht zustande gekommene oder nachträglich entfallene Finanzierung, Wechselkursschwankungen, erhöhte Einfuhrabgaben, Schwierigkeiten bei Verzollung oder Zulassung sowie veränderte persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Käufers kein Recht, sich vom Kaufvertrag zu lösen. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug noch nicht übergeben wurde oder der Verkäufer bereits Zulassungs-, Ausfuhr-, Service-, Aufbereitungs- oder Transportmaßnahmen veranlasst hat.
Die vorstehenden Regelungen beschränken keine zwingenden gesetzlichen Mängel-, Anfechtungs-, Rücktritts- oder Widerrufsrechte.
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